Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops, Kurse, Vorträge sowie Einzel- und Gruppenstunden von Hundezentrum Siegerland (vertreten durch Uschi Loth)
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall kommen sämtliche Seminar-, Workshop-, Vortrags-, Kurs- sowie Einzel- und Gruppenstundenverträge (im nachfolgenden Veranstaltung genannt) ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Hundezentrum Siegerland / Uschi Loth und den Kunden/Kundinnen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Frau Uschi Loth sie schriftlich anerkannt hat. Mit der Anmeldung und dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde/die Kundin mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundezentrum Siegerland einverstanden.
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
- Der Kunde/die Kundin meldet sich schriftlich, per Fax, per Email oder per Post für eine Veranstaltung an. Die Anmeldung muss rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
- Ist eine Teilnahme des Kunden/der Kundin möglich, schickt ihm Frau Uschi Loth eine Anmeldebestätigung, die die Leistungsbeschreibung für die Veranstaltung und den Rechnungsbetrag enthält. Nach Zugang der vorgenannten Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.
- Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze entsprechend der eingehenden Anmeldungsreihenfolge vergeben.
- Frau Uschi Loth kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung ablehnen und zurückweisen.
- Frau Uschi Loth ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet sie die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
Nach erfolgter Annahmebestätigung und Zugang der Rechnungsmodalitäten ist der volle Veranstaltungsbeitrag bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Veranstaltungsentgelts hat der Kunde/die Kundin keinen Anspruch auf die Teilnahme. Bei Nichtzahlung erlischt die Reservierung und der Platz wird ggf. anderweitig vergeben. Darüber erfolgt keine Mitteilung.
§ 3 Stornierung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
- Sollte ein Kunde/eine Kundin kurzfristig nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er/sie einen adäquaten Ersatzteilnehmer/-teilnehmerin benennen. Wird kein/e Ersatzteilnehmer/-teilnehmerin benannt und erfolgt die Abmeldung vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €, zzgl. Mehrwertsteuer pro abgemeldetem/er Teilnehmer/Teilnehmerin zu zahlen. Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €, zzgl. Mehrwertsteuer pro abgemeldetem/er Teilnehmer/Teilnehmerin in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde/die Kundin ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die Teilnahme an der Veranstaltung ab, bleibt er/sie zur Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung ist dann nicht möglich.
- Stornierungen oder die Benennung von Ersatzteilnehmern/-teilnehmerinnen sind schriftlich gegenüber Frau Uschi Loth anzuzeigen. Maßgebend für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Stornierung bei Frau Uschi Loth
§ 4 Absage durch den Veranstalter
Kann die von Frau Uschi Loth geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch sie unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall des Dozenten) nicht erbracht werden, so ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird der Kunde/die Kundin umgehend benachrichtigt. Bei einer Absage durch sie wird sie versuchen, den Kunden auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Kunde/die Kundin hiermit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Kunde/die Kundin das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5 Urheberrechte/Rechte Dritte
Die Weitergabe und Verwertung der Veranstaltungsinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Frau Uschi Loth zulässig.
Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch Frau Uschi Loth, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet. Der Kunde/die Kundin haftet für den Schaden, der Frau Uschi Loth durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlagen entsteht.
§ 6 Individuell vereinbarte Veranstaltungen
Persönliche Veranstaltungstermine mit Frau Uschi Loth können ebenfalls gebucht werden. Zzgl. zum Entgelt für die jeweilige Veranstaltung zahlen der Kunde/die Kundin eine Aufwandspauschale die je nach Ort der Veranstaltung variiert.
§ 7 Haftung/Mitwirkungspflichten des Kunden/der Kundin zur Vermeidung von Schäden
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Frau Uschi Loth für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen der Vorhersehbarkeit liegen.
Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Veranstaltungen sowie der Veranstaltungsunterlagen (hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet Frau Uschi Loth nicht.
Frau Uschi Loth übernimmt auch keine Garantie für das Erreichen eines Veranstaltungsziels. Frau Uschi Loth verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung.
Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet Frau Uschi Loth nicht; es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde mindestens grob fahrlässig verursacht.
§ 8 Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Hunden
Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Veranstaltungsart 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden/der Kundin gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Veranstaltungsentgelts.
Sofern der Kunde/die Kundin individuelle Gruppentrainingskurse oder Einzeltrainingstermine nicht mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn absagt, ist die angesetzte Stunde voll umfänglich durch den Kunden/die Kundin zu zahlen.
Der Kunde/die Kundin versichert, dass der mitgebrachte Hund ordnungsgemäß geimpft, behördlich registriert und haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen, wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Darüber hinaus versichert der Kunde/die Kundin, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, Frau Uschi Loth und alle betroffenen Trainer/innen des Hundezentrum Siegerland über etwaige chronische Erkrankungen oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten zu informieren. Ebenfalls ist Frau Uschi Loth und alle betroffenen Trainer /innen des Hundezentrum Siegerland über die etwaige Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
Der Kunde/die Kundin wird darauf hingewiesen, dass er für sämtliche Handlungen des mitgebrachten Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper- und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen.
Frau Uschi Loth und alle Trainer/innen des Hundezentrum Siegerland geben dem Kunden/der Kundin keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden/der Kundin. Frau Uschi Loth und alle Trainer/innen des Hundezentrum Siegerland behalten sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Kurses ein Mensch-Hund-Team aus einem laufenden Kurs auszuschließen. Dem Kunden/der Kundin wird jedoch die Möglichkeit eines Wechsels in einen anderen Kurs eingeräumt. Sofern kein passender Kurs vorhanden sein sollte, kann die entrichtete Veranstaltungsgebühr zurückgezahlt werden.
Der Kunde/die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden.
Schäden, die durch Mensch, Hund oder Kfz entstehen, müssen vom Kunden angezeigt und ersetzt werden.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Siegen vereinbart. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/der Kundin und Frau Uschi Loth gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Frau Uschi Loth haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen. Frau Uschi Loth ist zu jeder Zeit berechtigt, einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin von der Teilnahme nach eigenem Ermessen auszuschließen.
Sofern Frau Uschi Loth Leistungen im und für fremden Namen erbringt, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Burbach im Mai 2018
April 11, 2019 von Larissa Süßenbach