Zu Gast im Hundezentrum Siegerland – ein besonderer Tag voller Spannung, Eindrücken und später schönen Erinnerungen. Damit das für alle funktioniert, gibt es ein paar Regeln auf dem 70.000 qm großen Gelände.
Das Befahren des Geländes ist nur nach Einweisung erlaubt, Park- und Stell- plätze werden angewiesen. Hunde haben Vorfahrt. Für Sach- und Personenschäden, die durch Fahrzeuge oder teilnehmende oder mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der Halter und/oder Eigentümer. Sofern eine Befahrungserlaubnis erteilt wurde, gilt die Straßenverkehrsordnung, maximal Schrittgeschwindigkeit ist vorgeschrieben, Parken nach Verabredung.
Das große Gelände lädt zu Spaziergängen ein, bitte bleiben Sie auf den Wegen (Naturschutzgebiet). Im Umfeld des Geländes gibt es schier unbegrenzte Auslaufmöglichkeiten in Wald und Flur. Es gilt das Landeshundegesetz NRW.
Hunde dürfen leider nur angeleint ausgehen, Häufchen sind einzutüten und in den aufgestellten Behältern zu entsorgen. Den Rüden soll bitte das Markieren an Zelten, Hausecken, Geräten, Stühlen und Menschenbeinen etc. untersagt werden.
In unseren Gebäuden und Zelten besteht Rauchverbot! Rauchen ist also nur im Freien erlaubt, nicht jedoch während der Hundearbeit.
Alle Kippen sind definitiv aufzunehmen und unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir möchten keine toten Welpen haben allein durch Nikotinpfützen!
Ein gültiger Impfpass ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nach dem LHG, NRW in Höhe von 500000 € für Personenschäden Voraussetzung für die Teilnahme.
Eine schriftliche Anmeldung zu den Seminaren ist zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Zahlung der jeweiligen Seminargebühren. Sollte die Teilnahme aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann nur Ersatz gestellt werden, es ist schriftliche Korrespondenz erforderlich. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Seminargebühren besteht nicht.
Gemäß dem Thema sind entsprechende Ausrüstungen mitzubringen oder können allesamt in unserem Shop erstanden werden.
Die Gebühr ist spätestens 8 Wochen vor Beginn des Seminars auf folgendes Konto einzuzahlen: Sparkasse Burbach; Kontoinhaberin: HzS Uschi Loth
Kto.576322; BLZ 46051240 oder IBAN DE63460512400000576322; BIC WELADED1BUB Verwendungszweck: „HzS – Seminar-/Workshopname angeben“ – Hier geht es zum Anmeldeformular!
Wenn keine andere Vereinbarungen getroffen wurden, umfasst die Gebühr nicht die Verpflegung oder Getränke. Letztere werden gegen Beitrag gestellt, die Verpflegung von Frühstück über warmes Mittagessen und Abendbrot werden abgesprochen.
Im Interesse aller Beteiligten machen wir bei Zuwiderhandlungen von unserem Hausrecht Gebrauch.
Wir wünschen allen 2- und 4-beinigen Besuchern einen harmonischen Tag im Hundezentrum Siegerland auf der Lipper Höhe.
August 29, 2019 von Karin